Die Schwangerschaftsvorsorge umfasst eine Vielzahl von Untersuchungen, die dazu dienen, den allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren zu überwachen sowie Risiken für Mutter und Kind rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Deshalb sollten Sie die Vorsorgeleistungen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, auch dann wahrnehmen, wenn Sie sich gesund fühlen. Die Vorsorge beginnt mit der Feststellung der Schwangerschaft und endet mit einer Untersuchung der Wöchnerin. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft sind zwölf Vorsorgetermine vorgesehen – bei einer Risikoschwangerschaft kommen weitere Untersuchungstermine hinzu.

Der Mutterpass
Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt Ihnen Ihr Frauenarzt diesen Ausweis aus, den Sie immer bei sich haben sollten und zu den Vorsorgeuntersuchungen mitbringen müssen. Im Mutterpass sind u. a. folgende Informationen vermerkt:

  • Name des behandelnden Arztes, Untersu-chungstermine, Angaben zur Person, Ergeb-nisse der Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln, Chlamydien, Hepatitis B, HIV), Gesundheits-zustand der Schwangeren, voraussichtlicher Geburtstermin, Untersuchungsergebnisse zur Entwicklung des Kindes, Dokumentation der Ultraschallkontrollen.

Der erste Gesundheits-Check

„Herzlichen Glückwunsch – Sie sind schwanger!“ Die erste ausführliche Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Neben der Eigen- und Familienanamnese (Krankheiten, Operationen, frühere Entbindungen, Fehlgeburten) umfasst diese Untersuchung auch allgemeine und gynäkologische Tests. Weiterhin werden Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse und der voraussichtliche Geburtstermin werden in den Mutterpass eingetragen. Der behandelnde Arzt prüft, inwieweit zusätzliche Untersuchungen notwendig sind.

Pränatale Diagnoseverfahren

Durch den medizinischen Fortschritt gibt es heute eine Vielzahl verschiedener Methoden, um eine Erkrankung des Ungeborenen auszuschließen. Diese Untersuchungen werden als pränatale (vorgeburtliche) Diagnostik bezeichnet. Verläuft die Schwangerschaft normal, werden alle vier Wochen gynäkologische Checks durchgeführt – in den letzten beiden Monaten vor der Geburt sollten Sie Ihren Frauenarzt sogar alle zwei Wochen aufsuchen. Dabei werden Blutdruck und Gewicht kontrolliert, laborärztliche Tests durchgeführt sowie Herztöne und Lage des Kindes geprüft. Laut Mutterschaftsrichtlinie sind zudem drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Dies ist für die künftigen Eltern meist ein besonderes Erlebnis, da die Aufnahmen bereits sehr früh den Embryo und das schlagende Herz erkennen lassen. So können sie sich vom Wohlbefinden und Wachstum des Kindes überzeugen und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufbauen.

Ultraschall (Sonographie)
  • 1. Screening: 9.–12. SSW*
    Aus der Größe des Embryos errechnet der Arzt den Geburtstermin des Kindes. Er kann im Ultraschall auch sehen, ob Mehrlinge unterwegs sind.


  • 2. Screening: 19.–22. SSW
    Jetzt sieht man, ob alle Organe gut angelegt sind und sich das Baby normal entwickelt. Auch der Sitz der Plazenta (= Mutterkuchen) lässt sich nun gut erkennen.


  • 3. Screening: 29.–32. SSW
    Neben einer Bestimmung der Fruchtwassermenge werden bei dieser dritten Untersuchung das Wachstum und die Lage des Kindes sowie der Sitz der Plazenta geprüft.


  • * SSW = Schwangerschaftswoche

Nur bei einem auffallenden Befund oder einer Risikoschwangerschaft schließen sich weitere Untersuchungen an, die von den Krankenkassen übernommen werden.

Wenn die Tests auf Ihren Wunsch hin durchgeführt werden, weil Sie sicher sein möchten, dass Ihr Kind gesund ist, müssen Sie diese selbst zahlen. Lassen Sie sich vorher von Ihrem Arzt über Risiken und Aussagekraft der Diagnoseverfahren informieren.

  • Zu den weiterführenden Tests zählen die invasiven Untersuchungsmethoden. Dabei wird mit einer Punktionsnadel Gewebe oder Flüssigkeit aus Nabelschnur, Gebärmutter oder Mutterkuchen entnommen. Der Eingriff wird per Ultraschall überwacht, so dass das Risiko einer Verletzung des Kindes sehr gering ist. Dennoch kann es in sehr seltenen Fällen durch Blasensprung oder Infektion zu einer Fehlgeburt kommen.

  • Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) 14.–20. SSW
    Unter permanenter Ultraschallkontrolle werden der Mutter über die Bauchdecke mit einer Nadel einige Milliliter Fruchtwasser entnommen, das im Anschluss untersucht wird. Erste Ergebnisse liegen bereits nach 48 Stunden vor. Durch diese Untersuchung werden Chromosomenschäden wie das Down-Syndrom erkannt.

  • Chorionzottenbiopsie (Plazentauntersuchung) 10.–13. SSW
    Bei dieser Untersuchung wird Gewebe aus dem Mutterkuchen entnommen, das die gleichen Erbinformationen enthält wie die Körperzellen des Embryos. Der Arzt entscheidet, ob diese Untersuchung notwendig ist.

  • Nabelschnurpunktion ab 19. SSW Hierbei wird durch die Bauchdecke der Schwangeren kindliches Blut aus der Nabelschnur entnommen. Diese Untersuchung zählt nicht zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen und wird nur bei vorhandenem Risiko durchgeführt.

Bevor Sie eine dieser Untersuchungen vornehmen lassen, sollten Sie und Ihr Partner darüber sprechen, welche Konsequenzen ein auffälliger Befund für Sie mit sich bringt. Denn nicht immer weisen die Ergebnisse darauf hin, wie schwerwiegend eine Erkrankung oder Behinderung sein wird. Die Entscheidung für oder gegen das Kind kann Ihnen auch die Pränataldiagnostik nicht abnehmen.

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Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften

Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlbildung des Kindes liegt in folgenden Fällen vor:

  • wenn die Mutter älter als 35 Jahre und/oder der Vater älter als 45 Jahre ist
  • bei belastender Familiengeschichte (Erbkrankheiten, behindertes Geschwisterkind)
  • bei zwei oder mehreren Fehlgeburten
  • bei chronischen Krankheiten der Mutter (Diabetes, Asthma, überhöhter Blutdruck, Stoffwechselstörungen)
  • bei auffälligem Untersuchungsergebnis
  • bei Alkohol-, Nikotin-, Medikamenten- und/oder Drogensucht
  • wenn die Mutter im Verlauf der Schwangerschaft an einer Infektion erkrankt
  • bei einer Mehrlingsschwangerschaft
  • bei künstlicher Befruchtung
Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Diese Form der Chromosomenstörung tritt bei älteren Schwangeren deutlich häufiger auf als bei jüngeren. Bei einer 20-Jährigen liegt das Risiko bei 1:1526, bei einer 34-Jährigen bei 1:445 und bei einer 40-Jährigen bei 1:96.

Treffen einer oder mehrere dieser Faktoren zu, spricht man von einer Risikoschwangerschaft. Je nach Art des Risikos wird nun entweder eine konkrete Behandlung eingeleitet oder es erfolgen zusätzliche Untersuchungen wie die Dopplersonographie (bei gestörtem Wachstum des Kindes) oder eine Fruchtwasseruntersuchung. Eine engmaschigere Betreuung erhält die Schwangere auf jeden Fall.

Liegt bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft vor, sollten Sie sich dennoch nicht unnötig verunsichern lassen. Zwar steigt die Zahl der Risikoschwangerschaften seit Jahren kontinuierlich an, doch das hängt stark mit dem zunehmenden Alter der werdenden Mütter zusammen. Jede fünfte Frau ist heute bei der Geburt ihres Kindes älter als 35. Dennoch kommen 95 Prozent aller in Deutschland geborenen Kinder gesund zur Welt.

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Ich bin schwanger! Wenn das Wunschkind heranwächst, beginnt für die ganze Familie eine schöne und aufregende Zeit.

Übrigens: Die Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind von der Praxisgebühr befreit.

Was 14 Tage zuvor auf dem Ultraschallbild noch nicht zu erkennen war, ist in der 8. Schwangerschaftswoche ganz deutlich zu sehen: Es sind Zwillinge!


Eine Fruchtwasseruntersuchung findet unter örtlicher Betäubung und permanenter Ultraschallkontrolle statt.


Gibt es Anhaltspunkte für ein genetisches Risiko, informiert der Arzt die Schwangere über die Möglichkeiten einer humangenetischen Untersuchung.


Wenn Sie über 35 Jahre alt sind, wird im Mutterpass der Zusatz „Risikoschwangerschaft“ vermerkt, auch wenn die Kriterien dafür umstritten sind.